LernPuls
Bildung und Teilhabe

Gute Nachhilfe darf nicht am Geld scheitern.

LernPuls bietet Lernförderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket an. Für viele Familien kostet der Unterricht damit keinen Cent – und Ihr Kind bekommt dieselbe Lehrkraft, dieselbe Vorbereitung und dieselbe Aufmerksamkeit wie alle anderen.

Worum es geht

Was ist das Bildungs- und Teilhabepaket?

Es ist eine gesetzliche Leistung des Bundes. Sie sorgt dafür, dass Kinder und Jugendliche aus Familien mit kleinem Einkommen bei Bildung und im Alltag mithalten können: beim Schulbedarf, beim Mittagessen, bei Klassenfahrten, im Sportverein – und bei der Lernförderung, also der Nachhilfe.

Viele Familien wissen nicht, dass ihnen die Lernförderung zusteht, oder halten den Weg dorthin für kompliziert. Er ist es nicht. Und wir gehen ihn mit Ihnen.

Wer hat Anspruch?

Bezieht Ihre Familie eine dieser Leistungen, kommt die Lernförderung für Ihr Kind in Frage.

  • Bürgergeld nach dem SGB II
  • Sozialhilfe nach dem SGB XII
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Auch ohne diese Leistungen kann ein Anspruch bestehen – Wohngeld und Kinderzuschlag stehen vielen Familien zu, die arbeiten. Ein Antrag kostet nichts außer etwas Papier.

Drei Dinge, die viele nicht wissen

Die Versetzung muss nicht gefährdet sein

Bis 2019 gab es Lernförderung meist nur, wenn das Sitzenbleiben drohte. Seit dem Starke-Familien-Gesetz genügt es, dass die Förderung nötig ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen.

Sie zahlen nichts dazu

Ist die Lernförderung bewilligt, rechnen wir direkt mit der Bewilligungsstelle ab. Für die Familie entstehen keine Kosten und keine Vorleistung.

Es ist keine Notlösung

Lernförderung ist als Begleitung über einen Zeitraum gedacht – nicht als einzelne Stunde kurz vor der Klassenarbeit. Genau so arbeiten wir ohnehin.

So läuft es bei uns

Vier Schritte. Den größten Teil davon übernehmen wir.

1

Erstgespräch

Kostenlos und unverbindlich. Wir klären, in welchem Fach es hakt, wie viel Unterricht sinnvoll ist und welche Lehrkraft zu Ihrem Kind passt.

2

Antrag holen

Das Formular für Lernförderung bekommen Sie bei der zuständigen Stelle. Bei Bürgergeld ist das in der Regel das Jobcenter, sonst die Stadt oder der Kreis.

3

Schule bestätigt den Bedarf

Die Lehrkraft Ihres Kindes bestätigt, dass die Förderung nötig ist. Wir sagen Ihnen vorher, worauf es in dieser Bestätigung ankommt.

4

Unterricht startet

Den Anbieterteil des Antrags füllen wir aus. Nach der Bewilligung geht es los – die Abrechnung läuft über uns, nicht über Sie.

Checkliste

Was Sie dafür brauchen

Zum Nachlesen

Rechtsgrundlage und amtliche Quellen

Die Lernförderung steht in § 28 Absatz 5 SGB II. Dort ist sie als „schulische Angebote ergänzende angemessene Lernförderung“ beschrieben, die zu gewähren ist, soweit sie geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Auf eine bestehende Versetzungsgefährdung kommt es nicht an. An diesem Missverständnis scheitern immer noch Anträge.

Anders als die übrigen Leistungen des Bildungspakets muss die Lernförderung gesondert beantragt werden (§ 37 Absatz 1 SGB II). Sie ist also nicht mit dem Bürgergeldantrag miterledigt.

Diese Seite gibt den Stand allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Verbindlich ist der Bescheid Ihrer Bewilligungsstelle.

Häufige Fragen

Was kostet uns die Nachhilfe?
Bei bewilligter Lernförderung nichts. Die Kosten werden direkt zwischen uns und der Bewilligungsstelle abgerechnet. Sie müssen nichts auslegen.
Wir beziehen keine dieser Leistungen. Haben wir trotzdem eine Chance?
Möglicherweise ja. Wohngeld und Kinderzuschlag stehen auch Familien zu, die arbeiten und knapp über der Grenze liegen – und damit auch das Bildungspaket. Ein Antrag kostet nichts. Sprechen Sie uns an, wir gehen es mit Ihnen durch.
Was ist, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Gegen den Bescheid können Sie Widerspruch einlegen; die Frist steht im Bescheid. Unabhängig davon finden wir eine Lösung – wir haben Preise für jede Situation.
Für welche Fächer geht das?
Grundsätzlich für jedes Fach, in dem die Schule einen Bedarf sieht. Wir unterrichten Mathematik, Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Türkisch, Chemie, Physik, Biologie und Latein.
Bis zu welchem Alter gilt das?
Solange eine Schule besucht wird, in der Regel bis zum 25. Geburtstag und solange keine Ausbildungsvergütung bezogen wird.
Geht das auch online?
Ja. Unser Unterricht findet ohnehin online statt – kein Fahrweg, keine festen Standorte, dafür freie Terminwahl.

Noch Fragen?

Kontaktiere uns ganz unverbindlich und kostenlos – wir beantworten gerne deine Fragen und helfen dir weiter!

Danke! Ihre Anfrage ist bei uns angekommen – wir melden uns zeitnah.

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