LernPuls
Bildung und Teilhabe

Nachhilfe über Bildung und Teilhabe online: der Antrag in fünf Schritten und wer dabei hilft

27. Oktober 2026 · 6 Minuten Lesezeit

Von Emirhan Solmaz · 27. Oktober 2026

Lernförderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket kann auch für Online-Nachhilfe bewilligt werden, und der Antrag gelingt in fünf Schritten: Anspruch klären, Unterlagen vorbereiten, Bestätigung der Schule holen, Antrag abgeben, Bewilligung abwarten. LernPuls hilft Familien dabei kostenlos, von den fertigen Unterlagen bis zur Bewilligung.

Viele Eltern wissen, dass es Unterstützung vom Staat für Nachhilfe gibt. Woran es meist hakt, ist der Weg dorthin: Welche Blätter braucht das Amt, wer füllt was aus, und in welcher Reihenfolge? Dieser Artikel beantwortet genau diese Fragen, Schritt für Schritt und ohne Fachsprache.

Wichtig vorab: Dieser Artikel gibt den Stand allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Verbindlich ist immer der Bescheid Ihrer Bewilligungsstelle. Mehr Hintergrund finden Sie auf unserer Seite zu Nachhilfe über Bildung und Teilhabe.

Gilt Bildung und Teilhabe auch für Online-Nachhilfe?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Bewilligt wird Lernförderung für ein Fach und einen Zeitraum, damit Ihr Kind die wesentlichen Lernziele erreicht. Wo der Unterricht stattfindet, ob am Schreibtisch zu Hause oder in einem Institut, ist dafür nicht der entscheidende Punkt.

Für viele Familien hat der Unterricht am Bildschirm handfeste Vorteile. Es gibt keinen Fahrweg, die Stunde passt sich dem Familienalltag an, und Ihr Kind arbeitet mit den eigenen Heften in gewohnter Umgebung. Ob Ihre Bewilligungsstelle Online-Unterricht ausdrücklich im Bescheid nennt, sehen Sie dort. Im Zweifel fragen Sie beim Antrag kurz nach.

Die fünf Schritte im Überblick

SchrittWer macht esWas Sie brauchen
1. Anspruch klärenSie als ElternIhren aktuellen Bescheid über die Leistung
2. Unterlagen vorbereitenSie, mit Hilfe des AnbietersAngaben zu Kind, Klasse, Schule und Fächern
3. Bestätigung der SchuleDie Fachlehrkraft Ihres KindesDas Blatt für die Schule
4. Antrag abgebenSie als ElternAntrag Ihrer Stadt, Angebot, Bestätigung, Bescheid, letztes Zeugnis
5. Bewilligung und StartBewilligungsstelle und AnbieterDen Bescheid über die Lernförderung

1. Den Anspruch klären

Lernförderung steht Kindern und Jugendlichen zu, deren Familie eine dieser Leistungen bezieht:

Viele Familien unterschätzen, dass auch Wohngeld und Kinderzuschlag dazugehören. Diese Leistungen bekommen oft Eltern, die arbeiten und knapp über einer Grenze liegen. Wer eine davon bezieht, kann auch Lernförderung beantragen.

Eine zweite Hürde gibt es nicht mehr. Bis 2019 wurde Lernförderung meist nur bezahlt, wenn die Versetzung gefährdet war. Seit dem Starke-Familien-Gesetz genügt es, dass die Förderung nötig ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Eine schwache Note in einem Hauptfach vor der nächsten Klassenarbeit kann also schon reichen.

2. Die Unterlagen vorbereiten

Für den Antrag braucht das Amt zwei Blätter, die Sie nicht selbst erfinden müssen: ein Angebot des Nachhilfeanbieters und eine Bestätigung der Schule. Genau hier stocken viele Anträge, weil Eltern nicht wissen, was darauf stehen muss.

Dafür gibt es unsere Antragshilfe für Bildung und Teilhabe. Sie beantworten neun kurze Fragen zu Kind, Klasse, Schule und Fächern. Danach laden Sie zwei fertige Blätter herunter: unser Angebot für das Amt und die Bestätigung, die die Schule nur noch ausfüllen muss. Dazu bekommen Sie eine Liste, was Sie beim Amt abgeben. Das dauert etwa zwei Minuten, ist kostenlos und braucht keine Anmeldung.

3. Die Bestätigung der Schule holen

Die Fachlehrkraft Ihres Kindes trägt auf dem Blatt ein, in welchem Fach Förderung nötig ist und warum. Damit bestätigt die Schule den Bedarf, und das ist für die Bewilligungsstelle die wichtigste Grundlage.

Dieser Schritt dauert oft am längsten, weil Lehrkräfte viel um die Ohren haben. Sprechen Sie die Lehrkraft deshalb früh an, am besten mit dem fertigen Blatt in der Hand. Ein kurzer Satz genügt: „Wir beantragen Lernförderung, könnten Sie bitte diese Bestätigung ausfüllen?"

4. Den Antrag abgeben

Lernförderung muss gesondert beantragt werden. Sie ist nicht automatisch mit dem Antrag auf Bürgergeld oder einer anderen Leistung erledigt. Welche Stelle zuständig ist, hängt von Ihrer Leistung und Ihrer Kommune ab, oft ist es das Jobcenter oder ein Amt der Stadt. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie bei der Stelle nach, die Ihren Leistungsbescheid ausgestellt hat.

Geben Sie dort zusammen ab:

Stellen Sie den Antrag möglichst vor der ersten Stunde. Rückwirkend wird in der Regel nichts bezahlt.

5. Bewilligung abwarten, dann startet der Unterricht

Die Bewilligungsstelle prüft die Unterlagen und schickt Ihnen einen Bescheid. Darin steht, für welches Fach und welchen Zeitraum die Lernförderung bewilligt ist. Dieser Bescheid ist verbindlich, nicht das, was ein Anbieter oder ein Artikel vorher sagt.

Sobald die Bewilligung da ist, kann der Unterricht beginnen. Bei LernPuls rechnen wir dann direkt mit der Bewilligungsstelle ab. Sie müssen nichts auslegen und nichts weiterleiten. Wird ein Antrag abgelehnt, können Sie Widerspruch einlegen; wie das geht und bis wann, steht im Bescheid.

Wer beim Antrag hilft

Beim Antrag sind Sie nicht allein, und Sie müssen auch nicht alles selbst herausfinden. Drei Stellen können Ihnen helfen:

Bei LernPuls endet die Hilfe nicht mit dem Herunterladen der Blätter. Wir melden uns per WhatsApp, fragen nach dem Zwischenstand beim Amt, sagen Ihnen, welches Blatt noch fehlt, und begleiten Sie bis zur Bewilligung. Erst danach stimmen wir Lehrkraft und Termine mit Ihnen ab.

Wie eine Familie es in ihrer Google-Bewertung beschreibt:

„Auch die Beratung der Eltern ist sehr hilfreich und transparent." (Emre S.)

Zusammengefasst

Lernförderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket kann auch für Online-Nachhilfe bewilligt werden. Der Antrag gelingt in fünf Schritten: Anspruch klären, Unterlagen vorbereiten, Bestätigung der Schule holen, Antrag abgeben und den Bescheid abwarten. Verbindlich ist am Ende immer der Bescheid Ihrer Bewilligungsstelle.

Wenn Sie den ersten Schritt heute erledigen möchten, bereiten Sie Ihre Unterlagen in zwei Minuten vor. Die Hilfe ist kostenlos, ohne Anmeldung, und wir begleiten Sie danach per WhatsApp bis zur Bewilligung.

Häufige Fragen

Kostet die Hilfe beim Antrag etwas? Nein. Die Antragshilfe auf lernpuls.de ist kostenlos und braucht keine Anmeldung, kein Konto und kein Passwort. Ist die Lernförderung bewilligt, rechnen wir direkt mit der Bewilligungsstelle ab.

Für welche Fächer kann ich Lernförderung beantragen? Grundsätzlich für jedes Fach, in dem die Schule einen Bedarf sieht. LernPuls unterrichtet Mathematik, Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Türkisch, Chemie, Physik, Biologie und Latein.

Muss die Versetzung gefährdet sein? Nein. Seit dem Starke-Familien-Gesetz genügt es, dass die Förderung nötig ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Manche Merkblätter klingen noch nach der alten Regel, davon sollten Sie sich nicht abschrecken lassen.

Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird? Gegen den Bescheid können Sie Widerspruch einlegen; die Frist dafür steht im Bescheid. Sprechen Sie uns gern an, wir schauen gemeinsam, welche Unterlage gefehlt hat und wie es weitergehen kann.

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